Netaudio Festival 09, Maria Berlin

Discussion 2 – Creative Commons 3.0 – Nationales Recht und Internationale Rechte der Musikschaffenden

Discussion 2 – Creative Commons 3.0 – Nationales Recht und Internationale Rechte der Musikschaffenden appears on Day program

Friday – 16:45 – Back Door Room

discussion-2(Held in German) Durch den internationalen Rechtsrahmen, der unter dem Sammelbegriff der ?Creative Commons? (CC) bereitgestellt wird, setzt die Open Content Entwickler das um, was durch die EU Kommission für die bestehenden Verwertungs- und Urheberrechtsgesellschaften aktuell per Klage einfordert: einen vergleichbaren Rechtsrahmen für alle in der EU gemeldeten Künstler unabhängig von ihrem Wohnort zu schaffen.

?Die EU-Kommission hat ein “formales Verfahren” gegen den Dachverband der Verwertungsgesellschaften International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC) sowie deren nationale Einzelmitglieder eröffnet. Im Visier haben die europäischen Wettbewerbshüter die Verwertung von Musikstücken, die über Internet, Satellit und Kabel vertrieben werden, nicht aber die herkömmliche Verwertung. Zur CISAC gehört neben anderen auch die deutsche GEMA. Die EU-Kommission vermutet, dass unter anderem die Bestimmung von Verwertungsgesellschaften, die vorsieht, dass Autoren ihre Rechte nur an ihre nationale Gesellschaften übertragen können, gegen die in Artikel 81 des EG-Vertrags festgelegten Wettbewerbsregeln verstoßen.? [aus: EU-Kommission eröffnet Kartellverfahren gegen Musikverwertungsgesellschaften, Heise online 07.02.2006]

Denn die z.T. weit auseinander laufenden Bedingungen und praktische Handhabung derselben in den verschiedenen Verwertungsgesellschaften schafft für die Künstler international ungleiche Bedingungen ? und alles andere als Rechtssicherheit. Doch wie steht es mit der Rechtssicherheit unter CC? Wer schützt den Künstler praktisch vor der unerlaubten Nutzung seiner Werke, bspw. der kommerziellen Verwertung in der Werbung für Konsumprodukte? Wie kann zusätzlich zum Rahmenwerk für Rechts- und Lizenzbedingungen ein wirksamer Missbrauchsschutz etabliert werden?

Moderator: Volker Tripp (Ideology/Jura Intensiv)
Participants:
Markus Beckedahl (newthinking)
Johannes Kreidler (kreidler-net.de)
Danny Bruder (Copycan)



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